Wohngeld einfach beantragen
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Prüfe deinen Anspruch, berechne dein Wohngeld und stelle deinen Antrag – unverbindlich, anonym und digital.

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Wohngeld Fakten im Überblick

Was du wissen solltest

Für MieterInnen und EigentümerInnen

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für MieterInnen oder als Lastenzuschuss für EigentümerInnen.

Bewilligt für meist ein Jahr

Wohngeld wird generell für 12, teilweise auch für 24 Monate bewilligt, ab dem Monat der Antragstellung.

Wohngeldrechner rechnet sich

Die Höhe hängt von vielen Faktoren ab. Prüfe deinen Anspruch am besten erst mit dem Wohngeldrechner.

Wohngeld online beantragen – so einfach geht's

Online durch den Antrag – In vier einfachen Schritten.

Leistung finden
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Wohngeld prüfen

Mit unserem LeistungsLotsen und dem Wohngeldrechner kannst du deinen Anspruch auf Wohngeld ganz einfach online prüfen – unverbindlich und anonym.

Antrag ausfüllen
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Antrag ausfüllen

Unsere Anwendung führt dich mit verständlichen Erklärtexten ganz leicht durch den Antrag.

Nachweise hochladen
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Nachweise hochladen

Die einfache Upload-Funktion erleichtert dir das Einreichen deiner Nachweise, wie Lohnabrechnungen und Mietvertrag.

Antrag einreichen
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Antrag einreichen

Der Antrag wird automatisch an die Wohngeldstelle in Nettetal verschickt und du bekommst zeitnah eine Antwort.

FAQ zu Wohngeldantrag und Anspruch

Wie lange wird Wohngeld bewilligt?

Wohngeld wird meistens für ein Jahr bewilligt. Wenn die Verhältnisse voraussichtlich gleich bleiben (z. B. bei RentnerInnen), kann es auch auf zwei Jahre bewilligt werden. Das Wohngeld kann nach Ablauf des Bewilligungszeitraums wieder beantragt werden.

Wer bekommt kein Wohngeld?

Kein Wohngeld erhalten Personen, die bereits eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
Wie lange dauert die Bearbeitung?

Es kann mehrere Wochen dauern. Je genauer und vollständiger der Antrag eingereicht wird, desto schneller geht es. Die Zahlungen werden ab dem Monat der Antragstellung rückwirkend nachgezahlt.

Lesenswertes zu Wohngeld

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